• Home
  • Archiv
    • Ausgabe 164
    • Ausgabe 163
    • Ausgabe 162
    • Ausgabe 161
    • Ausgabe 159
    • Downloads
  • Wir sind die Kármán!
    • Mitglieder
    • Mitmachen!
  • Werben
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
28.

Nov 2018

Überfällige Reform

Kommentar 163
geschrieben von  Verena Grouls
Publiziert in Ausgabe 163
  • Kommentare: DISQUS_COMMENTS

Das Bafög ist eine gute Sache, denn nicht alle Studierenden haben die Zeit, neben dem Studium auch noch zu arbeiten, um die eigene Wohnung zu finanzieren. Selbst wenn man arbeitet, gibt es ja noch weitere Kosten, die auf einen zukommen: Semesterbeitrag, Krankenkasse, Bücher für die Uni und das soziale Leben sollte auch nicht vernachlässigt werden.

 

Lästig ist allerdings das Beantragen des Bafögs. Ich gehöre zu den Menschen, die das immer vor sich herschieben - bis es dann Oktober und der Antrag immer noch nicht ausgefüllt ist. Dann geht das Zusammensuchen diverser Unterlagen los. Kontoauszüge, Bescheinigung von der Krankenkasse, … Einerseits verstehe ich, warum das Bafög-Amt diese ganzen Bescheinigungen haben möchte. Denn schließlich wird der Bafög-Satz am Vermögen berechnet. Je mehr Geld man also hat, desto weniger Geld bekommt man. Eigentlich fair. Aber angespartes Geld möchte man vielleicht noch ein paar Jahre behalten, statt es fürs Studium auszugeben. Denn wer weiß, ob nach dem Abschluss direkt ein gut bezahlter Job winkt. Dann ist es gar nicht so schlecht, sich etwas Geld auf die Seite gelegt zu haben. Wenn man es nicht vorher schon für ein teures Studentenappartement ausgegeben hat, weil der bisherige Wohnungszuschlag des Bafögs weniger als die Miete beträgt.

 

Doch das ändert sich ja mit der Bafög-Novelle. Etwas, was sich nicht ändert, betrifft eine kleine Anzahl von Studenten, nämlich diejenigen, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachgeholt haben, zu denen ich zähle: Wer direkt nach dem Abitur das Studium aufnimmt, bekommt auch dann noch Bafög, wenn er über 30 ist. Allerdings darf man nicht ein Semester warten. Das Problem ist nämlich folgendes: Die Abiturprüfungen sind im Sommer oder Winter, abhängig davon, wann man angefangen hat. Wer im Winter das Abitur macht, fängt also am besten zum Sommersemester an. Viel Auswahl gibt es da allerdings nicht. Eine Option ist, sich einzuschreiben und dann zu wechseln. Aber als Ersti oder Noch-nicht-Student weiß man das vielleicht noch nicht. Es gibt Studierende, die dadurch, dass sie im Winter das Abitur gemacht haben und im Wintersemester studieren wollten, kein Bafög bekamen, und deshalb das Studium abbrechen mussten. Ich finde das sehr schade, denn da hat jemand drei Jahre darauf hingearbeitet und am Ende war die ganze Arbeit umsonst.

 

Womöglich ist die Zahl derer, die das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen und anschließend studieren, zu gering, als dass sich eine neue Regelung lohnen würde.

Bildergalerie

Gelesen 166 mal Letzte Änderung am Dienstag, 27 November 2018 16:52
Artikel bewerten
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
(0 Stimmen)
Tweet
  • Social sharing:
  • Zu Facebook hinzufügen
  • Zu Delicious hinzufügen
  • Zu Digg hinzufügen
  • Zu StumbleUpon hinzufügen
  • Zu Technorati hinzufügen
  • Zu Reddit hinzufügen
  • Zu MySpace hinzufügen
  • Like this? Twitter es zu deinen Freunden
Verena Grouls

Verena Grouls

hat eine abgeschlossene Ausbildung, ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg gemacht, und nun studiert sie (noch) Technik-Kommunikation. Sie ist seit dem Sommersemester 2017 bei der Kármán. In ihrer Freizeit liest sie viel. Außerdem fotografiert sie gerne und schreibt.

Das Neueste von Verena Grouls

  • SP-Wahl – Worum geht's eigentlich?
  • Kurz Notiert 157
  • Veranstaltungen 157
  • „Ach, du bist Apothekerin?“
  • Wie Jung und Alt voneinander profitieren können
Nach oben

Stummer Verkäufer

Der Stumme Verkäufer ist unser Zeitungsautomat, bei dem ihr euch kostenlos immer die aktuellste Kármán abholen könnt! Ihr findet den Automaten direkt am Audimax.

 

Copyright © Kármán Hochschulzeitung e.V. Creative Commons 2019 All rights reserved. Custom Design by Youjoomla.com
Ausgabe 163